
Wie viel Alimente muss ich bezahlen
Die Höhe der Alimente hängt vor allem vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, vom Alter des Kindes und von weiteren Unterhaltspflichten ab. Für die übliche Berechnung werden in Österreich altersabhängige Prozentsätze des Nettoeinkommens herangezogen. Dabei werden grundsätzlich auch Sonderzahlungen berücksichtigt.
Mit unserem Rechner kannst du zunächst unverbindlich abschätzen, in welcher Größenordnung dein monatlicher Kindesunterhalt liegen könnte.
Wichtig: Der Rechner ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Unterhaltsberechnung. Der tatsächliche Unterhaltsbetrag kann insbesondere durch weitere Kinder, eigene Einkünfte des Kindes, den Betreuungsumfang, besondere Bedürfnisse und die konkreten Lebensverhältnisse beeinflusst werden. Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere § 231 ABGB.
Alimente berechnen
Du möchtest wissen, wie hoch der Kindesunterhalt in deinem Fall ungefähr sein könnte? Mit unserem kostenlosen Alimente-Rechner kannst du einen ersten unverbindlichen Richtwert berechnen.
Der Rechner berücksichtigt das Einkommen, das Alter der Kinder und weitere Unterhaltspflichten. Bei komplexeren Situationen, beispielsweise einer annähernd gleichmäßigen Betreuung oder besonderen Umständen, kann eine individuelle Berechnung erforderlich sein.
1. Dein Einkommen
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
Wenn du dein 13. und 14. Gehalt noch nicht eingerechnet hast, sollte für eine möglichst realistische Orientierung zunächst das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus dem gesamten Jahreseinkommen ermittelt werden.
Beispiel:
3.000 € netto × 14 Gehälter = 42.000 € Jahresnettoeinkommen
42.000 € ÷ 12 = 3.500 € durchschnittliches Monatsnetto
Die österreichische Justiz stellt bei der üblichen Prozentmethode grundsätzlich auf das Nettoeinkommen einschließlich Sonderzahlungen ab.
2. Alter des Kindes
Wie alt ist das Kind?
Für die übliche Prozentberechnung gelten folgende Richtwerte:
| Alter des Kindes | Prozentsatz |
|---|---|
| unter 6 Jahre | 16 % |
| 6 bis unter 10 Jahre | 18 % |
| 10 bis unter 15 Jahre | 20 % |
| ab 15 Jahre | 22 % |
Diese Prozentsätze sind Richtwerte der österreichischen Unterhaltsbemessung und keine Garantie für den endgültig festgesetzten Unterhaltsbetrag.
🧮 Alimente-Rechner Österreich 2026
Berechne einen unverbindlichen Orientierungswert für den Kindesunterhalt nach der Prozentmethode.
1. Dein Einkommen
2. Für welche Kinder möchtest du Alimente berechnen?
Gib hier nur die Kinder an, für die du einen Unterhaltsrichtwert berechnen möchtest.
3. Weitere unterhaltsberechtigte Kinder
Hast du weitere Kinder, zum Beispiel gemeinsame Kinder aus deiner aktuellen Ehe oder Partnerschaft, können diese bei der Berechnung als weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.
Diese Kinder werden nicht als zusätzlicher Zahlbetrag ausgegeben. Sie können jedoch den Prozentsatz für die Kinder reduzieren, für die du oben Alimente berechnen möchtest.
Wichtige Hinweise zur Berechnung
Der Alimente-Rechner dient als erste Orientierung nach der in Österreich üblichen Prozentmethode. In der Praxis können jedoch verschiedene Faktoren Einfluss auf die tatsächliche Höhe des Kindesunterhalts haben.
Der Familienbonus Plus wird nicht einfach zum Einkommen hinzugerechnet
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag. Er reduziert die zu zahlende Einkommensteuer und ist kein zusätzlicher Arbeitslohn.
Für die Unterhaltsberechnung ist wichtig: Der Familienbonus Plus wird nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht als zusätzliches Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage eingerechnet.
Wenn auf dem Lohnzettel durch den Familienbonus Plus weniger Lohnsteuer abgezogen wird, bedeutet das daher nicht automatisch, dass dieser Vorteil zusätzlich zur Berechnung der Alimente herangezogen wird.
Der Familienbonus Plus und die Berechnung des Kindesunterhalts sind daher zwei getrennte Themen.
Weitere Kinder können den Prozentsatz reduzieren
Bestehen weitere gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, können diese bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Das gilt beispielsweise auch für gemeinsame Kinder aus einer bestehenden Ehe oder Partnerschaft.
Dabei ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob für dieses Kind monatlich Geldunterhalt an einen anderen Elternteil bezahlt wird oder ob das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Auch ein im gemeinsamen Haushalt betreutes Kind kann eine weitere gesetzliche Sorgepflicht darstellen.
Als Orientierung wird bei der Prozentmethode häufig berücksichtigt:
- weiteres Kind unter 10 Jahren: minus 1 Prozentpunkt
- weiteres Kind ab 10 Jahren: minus 2 Prozentpunkte
Diese Abschläge sind jedoch nur Richtwerte. Die konkrete Unterhaltsberechnung kann im Einzelfall abweichen.
Auch ein unterhaltsberechtigter Ehepartner kann berücksichtigt werden
Nicht nur Kinder können als weitere Sorgepflicht berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch gegenüber dem Ehepartner oder der Ehepartnerin ein Unterhaltsanspruch bestehen.
Ein mögliches Beispiel ist eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner mit keinem oder nur geringem eigenen Einkommen. Auch während einer Karenz kann daher im Einzelfall ein eigener Unterhaltsanspruch bestehen.
Bei der Prozentmethode kann eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner je nach dessen eigenem Einkommen berücksichtigt werden. Als Orientierung kann sich dadurch ein Abschlag von bis zu 3 Prozentpunkten ergeben.
Ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht und wie stark dieser bei der Berechnung berücksichtigt wird, hängt jedoch von der konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation ab.
Leasing und private Kredite werden nicht automatisch abgezogen
Viele Menschen gehen davon aus, dass ein laufender Autokredit, ein Leasingvertrag oder andere private Kredite automatisch das Einkommen für die Unterhaltsberechnung reduzieren.
Das ist grundsätzlich nicht der Fall.
Private Ausgaben wie zum Beispiel:
- Autoleasing
- Autokredite
- Konsumkredite
- Ratenkäufe
- private Darlehen
werden bei der Unterhaltsberechnung nicht automatisch vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen.
Die Begründung liegt darin, dass gesetzliche Unterhaltspflichten grundsätzlich nicht beliebig durch freiwillig eingegangene finanzielle Verpflichtungen reduziert werden können.
Es kann jedoch besondere Einzelfälle geben, in denen bestimmte finanzielle Belastungen oder notwendige Aufwendungen bei der Unterhaltsbemessung eine Rolle spielen können.
Auch andere Faktoren können den Unterhalt beeinflussen
Der Rechner bildet bewusst nur eine erste Orientierung ab. Die tatsächliche Unterhaltshöhe kann unter anderem durch folgende Faktoren beeinflusst werden:
- weitere unterhaltsberechtigte Kinder
- ein möglicher Unterhaltsanspruch eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin
- eigenes Einkommen des Kindes
- Arbeitslosigkeit oder eine wesentliche Einkommensänderung
- Betreuung des Kindes
- Sonderbedarf des Kindes
- sehr hohes oder sehr niedriges Einkommen
- weitere gesetzliche Sorgepflichten
- besondere persönliche oder wirtschaftliche Umstände
Wichtig
Das Ergebnis des Rechners ist daher kein verbindlicher Unterhaltsbetrag.
Er soll dabei helfen, eine erste Einschätzung zu erhalten und die grundsätzliche Berechnung nach der Prozentmethode verständlich zu machen.
Bei einer Trennung, einer neuen Unterhaltsvereinbarung oder bei komplizierteren familiären Verhältnissen kann eine individuelle Berechnung sinnvoll oder notwendig sein.
Häufig gestellte Fragen zu Alimenten und Kindesunterhalt
Wie viel Alimente muss ich in Österreich zahlen?
Die Höhe der Alimente hängt vor allem vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, vom Alter des Kindes und von weiteren gesetzlichen Unterhaltspflichten ab.
Als Orientierung wird in Österreich häufig die Prozentmethode verwendet. Dabei gelten grundsätzlich folgende Richtwerte:
- unter 6 Jahre: 16 %
- 6 bis unter 10 Jahre: 18 %
- 10 bis unter 15 Jahre: 20 %
- ab 15 Jahren: 22 %
Weitere Unterhaltspflichten, beispielsweise gegenüber anderen Kindern oder einem unterhaltsberechtigten Ehepartner, können den Prozentsatz reduzieren.
Unser Alimente-Rechner hilft dir dabei, einen ersten unverbindlichen Orientierungswert zu berechnen.
Wird das 13. und 14. Gehalt bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Grundsätzlich wird bei der Prozentmethode das Nettoeinkommen einschließlich der Sonderzahlungen berücksichtigt.
Bei einem Einkommen von beispielsweise 3.000 € netto und 14 Gehältern ergibt sich folgende vereinfachte Berechnung:
3.000 € × 14 = 42.000 € Jahresnettoeinkommen
42.000 € ÷ 12 = 3.500 € durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
Der Rechner verwendet dieses durchschnittliche Monatseinkommen als Grundlage für die Berechnung.
Werden Kredite oder Leasing bei Alimenten berücksichtigt?
Private Kredite, Leasingraten oder andere freiwillig eingegangene finanzielle Verpflichtungen werden grundsätzlich nicht automatisch vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Autoleasing
- Autokredite
- Konsumkredite
- Ratenkäufe
- private Darlehen
Im Einzelfall können bestimmte notwendige Aufwendungen oder besondere finanzielle Belastungen dennoch eine Rolle spielen. Deshalb sollte ein Rechner immer nur als erste Orientierung verstanden werden.
Was passiert, wenn ich ein weiteres Kind bekomme?
Ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind kann als zusätzliche gesetzliche Sorgepflicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Als häufig verwendete Orientierung gelten:
- weiteres Kind unter 10 Jahren: minus 1 Prozentpunkt
- weiteres Kind ab 10 Jahren: minus 2 Prozentpunkte
Beispiel:
Für ein 8-jähriges Kind beträgt der Ausgangswert 18 %. Besteht zusätzlich eine Unterhaltspflicht gegenüber einem weiteren Kind unter 10 Jahren, kann sich der verwendete Prozentsatz als Orientierung auf 17 % reduzieren.
Die konkrete Berechnung hängt jedoch immer von der gesamten familiären und wirtschaftlichen Situation ab.
Wird auch ein Kind aus meiner aktuellen Ehe berücksichtigt?
Ja. Auch gemeinsame Kinder aus einer bestehenden Ehe oder Partnerschaft können eine weitere gesetzliche Unterhaltspflicht darstellen.
Dabei ist nicht entscheidend, dass du für dieses Kind monatlich Geld an den anderen Elternteil überweist. Lebt das Kind mit dir im gemeinsamen Haushalt, leistest du deinen Unterhaltsbeitrag grundsätzlich durch Betreuung und Naturalunterhalt.
Diese weitere Sorgepflicht kann dennoch bei der Berechnung des Geldunterhalts für ein Kind aus einer früheren Beziehung berücksichtigt werden.
Kann ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin ebenfalls berücksichtigt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder der Ehepartnerin bestehen.
Das kann beispielsweise relevant sein, wenn der Ehepartner kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Auch während einer Karenz kann ein Unterhaltsanspruch im Einzelfall bestehen.
Bei der Prozentmethode kann eine bestehende Unterhaltspflicht gegenüber einem Ehepartner als Orientierung mit einem Abschlag von 0 bis 3 Prozentpunkten berücksichtigt werden. Die konkrete Höhe hängt insbesondere von der Einkommenssituation ab.
Muss ich auch nach dem 18. Geburtstag meines Kindes noch Alimente zahlen?
Ja, das ist möglich.
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Entscheidend ist grundsätzlich, ob das Kind bereits selbsterhaltungsfähig ist.
Befindet sich das Kind beispielsweise noch in einer Ausbildung oder einem Studium und kann seinen angemessenen Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten, kann weiterhin ein Unterhaltsanspruch bestehen.
Hat das Kind bereits eigene Einkünfte, können diese den Unterhaltsanspruch reduzieren.
Was passiert mit den Alimenten, wenn ich arbeitslos werde oder weniger verdiene?
Eine wesentliche Veränderung des Einkommens kann Auswirkungen auf die Höhe des Kindesunterhalts haben.
Sinkt das Einkommen beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, kann eine Neubemessung des Unterhalts erforderlich sein.
Dabei wird jedoch nicht ausschließlich betrachtet, wie hoch das aktuelle Einkommen ist. Je nach Situation kann auch die Arbeitsfähigkeit und die Möglichkeit, ein Einkommen zu erzielen, eine Rolle spielen.
Eine bestehende Unterhaltsvereinbarung oder gerichtliche Entscheidung sollte daher nicht einfach eigenständig geändert werden.
Werden Alimente bei einer 50/50-Betreuung anders berechnet?
Ja. Wenn beide Eltern das Kind deutlich mehr als im üblichen Umfang betreuen, kann dies Auswirkungen auf den Geldunterhalt haben.
Bei einer annähernd gleichmäßigen Betreuung kann die Berechnung deutlich komplexer sein als die einfache Prozentmethode.
Dabei können unter anderem das Einkommen beider Elternteile, der tatsächliche Betreuungsumfang und die von den Eltern übernommenen Kosten eine Rolle spielen.
Aus diesem Grund gibt unser Rechner bei einer echten 50/50-Betreuung keinen verbindlichen Betrag aus.
Wird der Familienbonus Plus bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag und reduziert die zu zahlende Einkommensteuer.
Er wird nach der Rechtsprechung nicht als zusätzliches Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einbezogen.
Das bedeutet: Auch wenn sich der Familienbonus Plus auf die tatsächlich ausbezahlte Nettolohnhöhe auswirkt, wird er für die Unterhaltsberechnung nicht einfach als zusätzliches Einkommen hinzugerechnet.
Was passiert, wenn ich die festgelegten Alimente nicht mehr bezahlen kann?
Wenn sich deine finanzielle Situation wesentlich verändert hat, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, eine erhebliche Einkommensreduzierung oder weitere gesetzliche Unterhaltspflichten, kann eine Neubemessung des Unterhalts erforderlich sein.
Du solltest den Unterhalt jedoch nicht einfach selbst reduzieren oder die Zahlung einstellen. Eine bestehende gerichtliche Entscheidung oder verbindliche Vereinbarung bleibt grundsätzlich bestehen, solange sie nicht entsprechend geändert wird.
Bei einer wesentlichen Veränderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse sollte daher geprüft werden, ob eine Anpassung des Unterhalts möglich oder notwendig ist.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und sollen einen ersten Überblick über die Berechnung von Kindesunterhalt und Alimenten in Österreich geben.
Für die Erstellung und Aktualisierung dieser Seite werden insbesondere folgende offizielle Quellen und Rechtsgrundlagen herangezogen:
§ 231 ABGB im RIS
Informationen zu Unterhaltsleistungen auf oesterreich.gv.at
Dauer der Unterhaltsverpflichtung
Familienbonus Plus beim BMF
Familienbonus Plus auf oesterreich.gv.at
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – § 231 ABGB
Die gesetzliche Grundlage für den Kindesunterhalt in Österreich bildet insbesondere § 231 ABGB.
Danach haben beide Eltern entsprechend ihren Kräften zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse ihres Kindes beizutragen.
Österreichische Justiz
Die österreichische Justiz stellt Informationen zur Höhe und Berechnung des Kindesunterhalts sowie zu den üblichen Prozentsätzen und weiteren Sorgepflichten zur Verfügung.
oesterreich.gv.at
Das offizielle Informationsportal der Republik Österreich enthält Informationen zu:
- Kindesunterhalt und Alimenten
- Geldunterhalt und Naturalunterhalt
- Mitbetreuung
- Dauer der Unterhaltspflicht
- Selbsterhaltungsfähigkeit
- Familienbonus Plus
- Unterhaltsabsetzbetrag
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Bei der Unterhaltsberechnung spielt neben den gesetzlichen Bestimmungen auch die Rechtsprechung eine wichtige Rolle.
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und anderer Gerichte sind über das Rechtsinformationssystem des Bundes – RIS – abrufbar.
Bundesministerium für Finanzen
Informationen zum Familienbonus Plus und zu weiteren steuerlichen Absetzbeträgen stammen insbesondere vom Bundesministerium für Finanzen.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann diese Website keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Die konkrete Höhe des Kindesunterhalts hängt immer von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Bei komplexen Fällen oder einer bestehenden gerichtlichen Unterhaltsentscheidung kann eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sei