
Unterhalt und Alimente
Information zu Unterhalt und Alimenten
Sie stehen kurz vor der Trennung oder sind vielleicht schon getrennt? Sie fragen sich was jetzt finanziell auf sie zukommt?
Folgend finden sie einen Überblick und Rechenbeispiele was in Punkto Unterhalt bzw. Alimente auf sie zukommt.
Grundsätzliches zu Alimenten
Grundsätzlich muss man sagen, dass ihre Kinder vor dem Gesetz, in Geldbelangen immer an erster Stelle stehen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Verpflichtungen nicht in die Berechnung einfließen. Einzig eine neue Partnerin bzw. weitere Kinder mindern den Unterhalt bzw. die Alimente zu ihren ledigen Kindern.
Kreditbelastungen, Leasingverträge, Mieten und sonstiges werden dem Kindesunterhalt nicht gegengerechnet.
Alimente bzw. der Kindesunterhalt wird in Österreich immer mit folgenden Prozentsätzen berechnet
0 bis 6 Jahre | 16 Prozent des Monatseinkommens |
6 bis 10 Jahre | 18 Prozent des Nettoeinkommens |
10 bis 15 Jahre | 20 Prozent des Nettoeinkommens |
ab 15 Jahren | 22 Prozent des Nettoeinkommens |
Zusätzlich können folgende Abzüge für weiter Unterhaltsleistungen in Anspruch genommen werden
für die Ehepartnerin | 1 bis 3 Prozent |
für jedes weitere Kind unter 10 Jahren | 1 Prozent |
für jedes weitere Kind über 10 Jahren | 2 Prozent |
Wie wird das Nettoeinkommen berechnet
Für die Berechnung gilt der monatliche Nettoverdienst.
ACHTUNG: Auch Urlaubs und Weihnachtsgeld zählen dazu. Jegliche Art von Ausgaben wie Miete, Kredit… werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel zur Berechnung des monatlichen Nettoverdienstes
Sie verdienen 2.100 Euro Netto im Monat. Weiters erhalten sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Dies wird wie folgt berechnet:
2.100 x 14 = 29.400 Euro berechnet. Dies wird wieder um durch 12 gerechnet
29.400 / 12 = 2.450 Euro – Dies ist Ihr monatliches Nettoeinkommen welches für die Berechnung der Alimente genommen wird
Tipp: die Pendlerpausschale oder den Pendlereuro sollten sie unbedingt erst beim Jahresausgleich geltend machen. Wird dieser monatlich auf Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt, zählt dieser zu ihrem Nettoeinkommen dazu.
Familienbonus welcher monatlich berücksichtigt wird zählt nicht zu ihrem Nettoeinkommen und kann abgerechnet werden.
Lassen sie mich die oben genannten Fakten in kurzen Beispielen erklären
Beispiel 1
Sie haben ein gemeinsames Kind (7. Jahre) mit ihrer Ex- Partnerin. Diese ist ausgezogen und nun bleibt die ganze Miete für Ihre Wohnung an ihnen hängen. Ihr monatliches Nettoeinkommen liegt bei 2.600 Euro. Sie erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bei der Berechnung der Alimente kommt es somit nur auf ihren Nettolohn an. Die Miete, welche sie aufgrund des Auszuges ihrer Ex- Partnerin nun alleine bezahlen müssen, nimmt auf die Forderungen keinen Einfluss.
Berechnung:
2.600 x 14 = 36.400 Euro
36.400 / 12 = 3.033 Euro
18 Prozent von 3.033 würde eine Zahlung von 546 Euro monatlich ergeben welche sie an ihr Kind, sprich ihre EX- Partnerin zahlen müssen.
Beispiel 2
Sie haben ein gemeinsames Kind (11 Jahre) mit ihrer Ex- Partnerin. Sie haben sich immer gemeinsam und problemlos über den Unterhalt geeinigt. Mit ihrer neuen Partnerin haben sie nun ein weiteres Kind (1 Jahr). Sie sind nun verheiratet und ihre jetzige Frau bezieht nur wenig Kinderbetreuungsgeld (ca. 460 Euro monatlich). In diesem Fall wird ihr jetziges Kind als auch ihre Frau bei den Alimenten zu ihrem ledigen Kind berücksichtigt da sie auch ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig sind. Sie verdienen 2.400 Euro monatlich und beziehen des weiteren Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In diesen 2.400 monatlich ist bereits der Familienbonus für Ihr neues Kind integriert.
Berechnung:
2.400 x 14 = 33.600 Euro
Familienbonus: 166,68 x 12 = 2.000 Euro
33.600 – 2.000 = 31.600 Euro
31.600 / 12 = 2.633 Euro
20 Prozent von 2.633 Euro wäre eine Zahlung von ca. 527 Euro monatlich
ACHTUNG: Jetzt werden weitere Unterhaltsverpflichtungen abgezogen (1% für ihr neues Kind, 3% für ihre Frau)
Die Frau wird mit einem Prozentsatz zwischen 1 und 3% berücksichtigt da sie aufgrund der aktuellen Lebenssituation, sich nicht selbst erhalten kann sind auch sie verpflichtet für sie Unterhalt zu zahlen, was in der Berechnung berücksichtigt wird
20% – (1% (Kind) + 3% (Frau)) = 16% für das ledige Kind
2.633 Euro davon 16 Prozent ergeben eine Zahlung von 421 Euro monatlich
Der Prozentsatz der für ihre Frau abgezogen wurde ändert sich natürlich wenn diese wieder erwerbsfähig wird bzw. mehr Einkommen hat.
weitere Regelungen bei Unterhalt und Alimente
bei der Berechnung der Alimente gibt es auch weitere Faktoren welche die Höhe der monatlichen Leistungen beeinflussen kann
Existenzminimum
Sollte der Vater ein sehr geringes Einkommen haben oder Beispielsweise mehrere Unterhaltspflichten haben, kann es sein das seine Existenz bedroht ist. Aus diesem Grund ist es im Normalfall nicht möglich Unterhaltsansprüche unter dieses Existenzminimum geltend zu machen.
Aber auch hier gibt es in einigen Fällen Ausnahmen. Unterhalt für Kinder können Situationsbedingt sogar unter dem Existenzminimum gepfändet bzw. vorgeschrieben werden. Eine Pauschale Aussage dazu gibt es nicht. In solchen Situation ist es immer ratsam Rechtsauskunft einzuholen, da jeder Fall gesondert betrachtet werden muss. Das Existenzminimum 2023 liegt in Österreich bei ca. 1.110 Euro.
Playboyregelung bei Alimenten
Kling komisch – ist aber so. In Österreich gibt es eine sogenannte Playboygrenze. Dies ist ein Richtwert, wie viel Geld ein Kind maximal im Monat benötigt. Väter mit sehr hohem Gehalt können diese Grenze geltend machen. Diese Grenze wurde 2023 stark angehoben
6 bis 9 Jahre | 820 Euro monatlich |
10 bis 14 Jahre | 1.250 Euro monatlich |
15 bis 19 Jahre | 1.575 Euro monatlich |
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